Da mich immer wieder Fragen nach Kohlensäureflaschen (auch CO2 oder Kohlendioxid genannt), zum Bierzapfen erreichen, hier nun was informatives dazu.
Bei unseren Bierzapfanlagen ist die Kohlensäure immer inbegriffen !
CO2 Flaschen dürfen liegend transportiert werden, müssen aber bei der Nutzung stehen !
- Unsere Kohlensäure (E290) ist extra für Lebensmittel (im privatem, wie auch im gewerblichem Bereich) zugelassen. (Bierzapfanlagen, Wasserarmaturen (Wassersprudler) und auch Aquarien).
- Flascheninhalt: 10 Kg
- Fülldruck 50 bar
- Ventilanschluss: DIN 477 Nr. 6, W 21,8 x1/14
- Flaschengewicht gefüllt: ca. 31 Kg
- Höhe: 66 cm
- Durchmesser: 21 cm
- Pfandwert 135,- Euro (wird bei Rückgabe natürlich erstattet).
Sicherheitshinweise:
- (H280) Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren.
- (P102) Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
- (P103) Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen.
- Kennzeichnung: Gefahrgutkennzeichnung: UN 1013 Kolendioxid.
- Transport: Kennzeichnung als Gefahrgut, auf Ladungssicherung und gute Lüftung achten.
- Bei Nutzung muss die Flasche stehen.